Vorsicht bei Traueranzeigen: Persönliche Daten schützen
Eine Traueranzeige informiert über den Tod eines Menschen und ermöglicht Freunden, Bekannten und Wegbegleitern, Abschied zu nehmen. Doch öffentlich zugängliche persönliche Daten können auch von Kriminellen genutzt werden.
Immer wieder werden Angaben aus Traueranzeigen verwendet, um Hinterbliebene gezielt zu kontaktieren – etwa unter einem Vorwand im Zusammenhang mit dem Verstorbenen oder der Bestattung.
Unser Tipp: Keine privaten Wohnadressen veröffentlichen
Gerade die Anschrift der Angehörigen gehört nicht in eine öffentliche Traueranzeige. Das gilt insbesondere dann, wenn die Anzeige zusätzlich online erscheint und damit über längere Zeit abrufbar bleibt.
Als Kondolenzadresse empfehlen wir deshalb grundsätzlich die Adresse des beauftragten Bestatters anzugeben.
So können Kondolenzschreiben weiterhin zuverlässig zugestellt werden, ohne die private Wohnadresse der Angehörigen öffentlich zu machen.
Auch bei anderen persönlichen Angaben gilt: So wenig wie nötig, so viel wie sinnvoll.
Eine Traueranzeige kann persönlich und würdevoll sein, ohne unnötig viele private Informationen preiszugeben.
Wenn Sie bei der Gestaltung Ihrer Traueranzeige unsicher sind, sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie auch zum Thema Datenschutz und helfen dabei, persönliche Angaben sinnvoll und zurückhaltend einzusetzen.
Trauer braucht Persönlichkeit – persönliche Sicherheit aber auch.