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  • Icon großes Checkmark für Vorteile - Harter Bestattungen Ein Testament erhält nur dann seine Gültigkeit, wenn die gesetzlichen Vorschriften erfüllt sind.
  • Icon großes Checkmark für Vorteile - Harter Bestattungen Es muss handschriftlich verfasst werden. Die Unterschrift muss den Vor- und Zunamen enthalten.
  • Icon großes Checkmark für Vorteile - Harter Bestattungen Das Gemeinschaftstestament eines Ehepaares muss von einem Ehepartner handschriftlich aufgesetzt und von beiden jeweils mit Vor- und Zunamen unterschrieben werden.
  • Icon großes Checkmark für Vorteile - Harter Bestattungen Ein Testament ist ungültig, wenn die Unterschrift fehlt oder wenn das Schriftstück mit der Schreibmaschine verfasst wurde. Darüber hinaus sollen Ort und Zeitpunkt im Testament aufgeführt sein.
  • Icon großes Checkmark für Vorteile - Harter Bestattungen Liegt ein Testament vor, so muss es unverzüglich beim Amtsgericht eingereicht werden. Damit können viele mögliche Differenzen bereits im Vorfeld ausgeschlossen werden. Grundsätzlich ist zu beachten, dass nur diejenigen erben können, die im Testament eine Erwähnung finden.
  • Icon großes Checkmark für Vorteile - Harter Bestattungen Die einzige Ausnahme bilden die Pflichtteilsberechtigten. Sie können nicht ganz übergangen werden und haben im Allgemeinen auch bei einem anderslautenden Testament einen Anspruch auf den erwähnten Pflichtteil (die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, auszahlbar in Geldbeträgen).
  • Icon großes Checkmark für Vorteile - Harter Bestattungen Liegt kein Testament vor, so ist vom Gesetzgeber eine strenge Regelung bezüglich der Erbfolge zu beachten. Der Ehepartner des bzw. der Verstorbenen besitzt ein eigenes Erbrecht. Nach dem deutschen Erbrecht sind grundsätzlich nur Verwandte, also Personen, die gemeinsame Eltern, Großeltern, Urgroßeltern oder noch entferntere Verwandte haben, erbberechtigt.
  • Icon großes Checkmark für Vorteile - Harter Bestattungen Die gesetzliche Erbfolge berücksichtigt deshalb z. B. nicht die Schwiegereltern, die Stiefkinder, die Stiefeltern, eine angeheiratete Tante und den Onkel, denn mit diesen hatte der Erblasser keine gemeinsamen Vorfahren. Die Adoptivkinder sind ehelichen Kindern jedoch gleichgestellt.
  • Icon großes Checkmark für Vorteile - Harter Bestattungen Hatte der Verstorbene Aktien, Wertpapiere, Grund- und Bodenbesitz, muss ein Erbschein bei einem Notar oder beim Amtsgericht beantragt werden.
Grundsätzlich: Lassen Sie sich in Rechtsfragen juristisch beraten. Legen Sie außerdem Wünsche, die die Bestattung betreffen, nicht in einem Testament, sondern in einem Bestattungsvorsorgevertrag fest.