Erbrecht

Das Erbrecht unterliegt dem bürgerlichen Recht, daher können sich die Regelungen jederzeit ändern. Wir möchten Ihnen hier einen kurzen Überblick zur gesetzlichen Erbfolge geben.

Die gesetzliche Erbfolge

Sofern kein rechtsgültiges Testament vorliegt, regelt die gesetzliche Erbfolge die Verteilung des Vermögens des Verstorbenen. Die gesetzliche Erbfolge wird folgendermaßen unterteilt:

Erben erster Ordnung sind:
Kinder, Enkel, Urenkel etc.

Erben zweiter Ordnung sind:
Vater, Mutter, Schwester, Bruder, Neffe, Nichte, Großneffe etc.

Erben dritter Ordnung sind:
Großvater, Großmutter, Onkel, Tante, Cousine etc.

Erben vierter Ordnung sind:
Urgroßvater, Urgroßmutter, Großonkel etc.

Liegt ein Testament oder ein Erbvertrag vor, so bezieht sich die gesetzliche Erbfolge nur auf den Pflichtteil, der den Angehörigen oder dem Lebenspartner zusteht. Dieser umfasst die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Für eine individuelle Beratung in Erbrechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder an die Länderfinanzbehörden.

Informationen zum Erbbrecht (ab 1. Januar 2010) finden Sie hier:

Pressemitteilungen (Bundesministerium der Justiz)

Das Bundesministerium der Justiz bietet eine Broschüre zum Erbrecht als Download an:

Erben und Vererben